Niederlande

Ausländische Steuergutschrift

Eine Beschreibung der ausländischen Steuergutschrift finden Sie im Abschnitt Einkommensermittlung.

Kleine Investitionen

Es gibt ein System von Abzügen für kleine Investitionen, den sogenannten Small Scale Investment Deduction. Um diesen jährlichen Abzug zu berechnen, werden Investitionen von jeweils mehr als 450 EUR summiert, um den Prozentsatz des Abzugs zu bestimmen. Die Klammern lauten ab dem 1. Januar 2022 wie folgt:

Investitionen insgesamt (EUR) Abzug
0 zu 2,400 0
2,400 zu 59,940 28% des Wertes der Summe der kleinen Investitionen
59,940 bis 110.999 EUR 16,784
110,999 auf 332.995 EUR 16.784 minus 7.56% des Betrags, der EUR übersteigt 110,999
Oben 332,995 0

Ab 2021 ist klar, wie mit Investitionen eines Steuerpflichtigen umgegangen werden soll, der an einer Partnerschaft teilnimmt. Zunächst werden die Investitionen für die Partnerschaft aller Beteiligten und die nichtgesellschaftlichen Investitionen des betreffenden Steuerpflichtigen addiert (‚relevante Gesamtinvestitionen‘). Folglich ist der Abzug kleiner Investitionen für den betreffenden Steuerzahler der Betrag des Abzugs, der sich aus der obigen Tabelle ableiten lässt, multipliziert mit dem vom Steuerpflichtigen selbst getätigten Investitionsbetrag und dividiert durch die relevante Gesamtinvestition.

Investitionen in energieeffiziente Vermögenswerte

Für Investitionen in neue energieeffiziente Geschäftsgüter, die die Anforderungen der Energieliste erfüllen, steht ein zusätzlicher Abzug (UVP) von CIT zur Verfügung. Der Mindestanlagebetrag pro Vermögenswert beträgt 2.500 Euro. Die Zulage entspricht einem Prozentsatz des jährlichen Betrags förderfähiger Energieinvestitionen in Höhe von maximal 128 Millionen Euro (2022). Das Recht auf die UVP wird mit der Steuererklärung erklärt, sofern die Investition zuvor rechtzeitig der niederländischen Unternehmensagentur gemeldet wird (www.rvo.nl ). Eine Investition kann in Phasen gemeldet werden, der Mindestbetrag für die Benachrichtigung beträgt jedoch 2.500 Euro. Im Jahr 2022 beträgt die Zulage 45,5 Prozent.

Investitionen in Umweltanlagen

Für Investitionen in bestimmte neue umweltverbessernde Vermögenswerte, die die Anforderungen der Umweltliste erfüllen, ist ein zusätzlicher Abzug (MIA) vom Unternehmenseinkommen möglich. Der Mindestanlagebetrag pro Vermögenswert beträgt 2.500 Euro. Im Jahr 2022 beträgt die Zulage 45 Prozent, 36 Prozent oder 27 Prozent (abhängig von der ministeriellen Klassifizierung der Vermögenswerte) des jährlichen Betrags, mit einem Maximum von 25 Millionen Euro, der förderfähigen Umweltinvestitionen. Das Recht auf die MIA wird mit der Steuererklärung erklärt, sofern die Investition zuvor rechtzeitig der niederländischen Unternehmensagentur gemeldet wird (www.rvo.nl ). Eine Investition kann in Phasen gemeldet werden, der Mindestbetrag für die Benachrichtigung beträgt jedoch 2.500 Euro.

Neue Technologie

Lohnkosten

Die Durchführung bestimmter F&D-Tätigkeiten im Bereich der angewandten neuen Technologie wird durch eine Ermäßigung der Lohnsteuer subventioniert, die auf die Löhne von Arbeitnehmern zu zahlen ist, die F& D technologisch neuer Produkte betreiben. Der Zuschuss fällt dem Arbeitgeber an, wenn dem Arbeitnehmer der normale Lohnsteuerbetrag gutgeschrieben wird. Die Subvention basiert auf spezifischen Rechtsvorschriften (WBSO).

Um die Erleichterung im Rahmen des R& D-Anreizprogramms zu erhalten, müssen Steuerzahler einen elektronischen / Online-Antrag bei der niederländischen Unternehmensagentur (www.rvo.nl ). Der Steuerpflichtige erhält eine R& D-Erklärung. Das Budget für diese Subvention ist festgelegt, daher hängt die Höhe der Subvention von der Verfügbarkeit des Budgets ab. Beachten Sie, dass selbst entwickelte und verwendete Software unter bestimmten Bedingungen in den Anwendungsbereich des R&D-Anreizes fällt.

Der WBSO-Antrag für R&D umfasst nicht nur Gehaltskosten, sondern auch andere Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit R&D. Der Vorteil des Steuersystems wird in Form einer Lohnsteuerermäßigung gewährt. Im Jahr 2022 beträgt die Leistung 32 Prozent der ersten 350.000 Euro R& D-Kosten und 16 Prozent des Überschusses (sowohl Gehalt als auch sonstige Kosten und Aufwendungen). Für Start-ups sind das 40 Prozent der ersten 350.000 Euro F&D-Kosten. Beachten Sie, dass der maximale Nutzen den Gesamtbetrag der fälligen Lohnsteuer nicht überschreiten darf. Anstatt die tatsächlichen Kosten und Aufwendungen (Lohnnebenkosten) zu beantragen, kann der Steuerpflichtige einen festen Betrag auf der Grundlage von R & D Stunden berücksichtigen. Der Festbetrag beträgt 10 Euro pro Stunde für die ersten 1.800 R&D Stunden und 4 Euro pro Stunde für alle R&D Stunden, die die 1.800 R&D Stunden überschreiten. Quellenvertreter sind verpflichtet, die Anzahl der Stunden, Kosten und Ausgaben für alle in einem Kalenderjahr gewährten R & D-Erklärungen gemeinsam zu melden.

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