Kapitalertragsteuer in Spanien

Wenn Sie daran denken, eine Immobilie in Spanien zu verkaufen, gibt es einige Punkte, die Sie im Voraus beachten müssen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Eines dieser Probleme ist die Kapitalertragssteuer (CGT), und aus diesem Grund werden wir erklären, was die CGT ist und wie Sie von einigen Ermäßigungen profitieren können.

Die CGT wird angewendet, wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten. Diese Steuer wird sowohl von Gebietsansässigen als auch von Gebietsfremden gezahlt, daher ist es wichtig, vor dem Verkauf alle Informationen zu haben. Möglicherweise können Sie einige der Ermäßigungen dieser Steuer in Anspruch nehmen, je nachdem, wann Sie die Immobilie gekauft und wann Sie sie verkaufen.

Kapitalertragsteuer-Spanien

 kapitalertragsteuer-Spanien

Ermäßigungen für Steueransässige:

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verkaufen und eine andere Immobilie dort kaufen, das wird die gleiche Rolle spielen, Sie müssen keine Kapitalertragsteuer zahlen.

Wenn Sie andererseits 65 Jahre oder älter sind und Ihren Hauptwohnsitz verkaufen, müssen Sie nicht in eine andere Immobilie reinvestieren. Sie sind von der Kapitalertragsteuer befreit.

Steueransässige und Nichtansässige:

Beide Situationen können von einer 50% igen Ermäßigung der Kapitalertragsteuer profitieren, wenn Sie einen städtischen Wohnsitz in Spanien verkaufen, der zwischen dem 12.Mai 2012 und dem 31.Dezember 2012 erworben wurde.

Wenn Sie Ihre Immobilie vor dem 31.Dezember 1994 gekauft haben, können Sie auch von Steuerermäßigungen profitieren.

Verkauf des Hauptwohnsitzes für Menschen über 65

Das Warten auf das 65. Lebensjahr ist für diejenigen, die ihre Kinder bereits großgezogen haben und das Haus der Familie bereits verlassen haben, nicht so riskant. Wenn Sie bereits dieses Alter haben, unterliegt der Verkauf Ihres Hauses einer anderen Steuerregelung und kann die Befreiung von der Einreichung in der Einkommensteuererklärung bedeuten.

Alles ist in Artikel 41 angegeben.bi des Königlichen Dekrets 439/2007 vom 30. März, die die normative der Einkommensteuererklärung für Einzelpersonen genehmigt (IRPF, für seine Abkürzung in Spanisch) besagt, dass „Kapitalgewinne, die aus der Übertragung des Hauptwohnsitzes von Erwachsenen über 65 Jahre alt Bereich entstehen befreit, sowie im Fall von Menschen in schweren oder großen Pflegebedürftigkeit, nach dem Gesetz zur Förderung der persönlichen Autonomie und Pflege für abhängige Personen.“

Darüber hinaus wird klargestellt, dass, wenn einer der Ehegatten das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, der Zustand einer schweren Pflegebedürftigkeit desselben nachgewiesen werden muss.

Es ist erwähnenswert, dass das, was oben im Gesetz erwähnt wurde, nicht bedeutet, dass der Verkauf nicht deklariert wird; Alle Daten im Zusammenhang mit der Transaktion des Hauptwohnsitzes müssen angegeben werden, aber dasselbe wird von der Zahlung des IRPF befreit.

In Bezug auf das Konzept des Hauptwohnsitzes bezeichnet das Finanzministerium es als denjenigen, „der vor dem Verkauf zwei Jahre lang der tatsächliche Wohnsitz war.“

Es sollte nicht übersehen werden, dass Kompromisse, die den kommunalen Steuergewinnen entsprechen (von den Gemeinden abgerechnet), noch bezahlt werden müssen.

Daher gilt die zuvor erläuterte Befreiung nur für Hauptwohnsitze, wobei davon auszugehen ist, dass jeder andere Wohnsitz oder jede andere Immobilie „Steuern in der Einkommensteuererklärung entrichtet.“

Wie bei jeder Regel gibt es „eine Neuheit in Bezug auf die jüngste ab 2015 geltende Steuerreform, die dem Kollektiv zugute kommt“, da es sich um eine Ausnahme von dieser Norm handelt: Personen über 65 Jahre werden nach dem Verkauf eines Zweitwohnsitzes von der Zahlung von Steuern befreit, wenn „die erzielten Leistungen innerhalb von sechs Monaten ein lebenslanges Einkommen darstellen sollen“.

Was immer noch zu zahlen ist, sind die kommunalen Steuergewinne.

Wenn eine andere Operation durchgeführt wird, die bei Erwachsenen über 65 häufig vorkommt, z. B. die Spende ihres Hauses an ihre Kinder oder Enkelkinder, müssen diese Steuern von denjenigen gezahlt werden, die die Immobilie erwerben „durch die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die autonomen Gemeinschaften zugewiesen wird.“

Wer zahlt die IBI beim Kauf eines Hauses in Spanien?

Viele Expats, die in der Gegend von La Axarquía und Gemeinden wie Velez-Malaga, Nerja, Frigiliana oder Torrox leben, denken vielleicht darüber nach, ein neues Zuhause zu kaufen. Wenn dies der Fall ist, werden Sie möglicherweise gefragt, ob Sie den Immobilientarif oder IBI bezahlen sollen oder nicht. Sie können die Zahlung dieser Steuer annehmen, wenn der Verkäufer sie vollständig bezahlen könnte. Um diese Situation zu vermeiden, müssen Sie sich von einem Anwalt sehr gut über die rechtliche Situation informieren, in der Sie sich befinden.

Das spanische Gesetz besagt, dass die Grundsteuer oder IBI am 1. Januar eines jeden Jahres von demjenigen gezahlt wird, der an diesem Datum als Eigentümer der Immobilie auftritt. Normalerweise ist der Verkäufer bereits mit der Zahlung des IBI aktuell und verlangt in der Regel keinen anteiligen Anteil vom Käufer. Aber jetzt hat sich diese Situation geändert und Sie müssen sehr aufmerksam auf die Tat Ihres neuen Hauses achten, um zukünftige Probleme und unnötige Zahlungen zu vermeiden.

Die aktuelle Situation erfordert, dass in der Urkunde des Hauses ausdrücklich angegeben ist, dass der Verkäufer die Zahlung des IBI- oder Immobilientarifs übernimmt. Wenn diese ausdrückliche Angabe nicht erscheint, kann der Verkäufer gegenüber dem Käufer die Rückgabe des IBI-Teils verlangen, der den Tagen entspricht, die bis zum folgenden 1. Januar noch nicht verstrichen sind. Diese Situation tritt auch dann ein, wenn die Immobilie in der Urkunde als „kostenlos und pfandfrei“ erscheint. Aus diesem Grund ist es wichtig sicherzustellen, dass in dem Rechtsdokument ausdrücklich angegeben ist, wer für die Zahlung dieser Steuer verantwortlich ist.

Wenn dies der Fall ist, benötigen Sie möglicherweise professionelle Hilfe im Umgang mit der Grundsteuer oder IBI und anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien. Wenn Sie einen Buchhalter und Anwalt suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen Hilfe und Informationen zu Ihren Steuern und anderen rechtlichen Angelegenheiten in der Region La Axarquía. Kennen Sie Ihre Rechte und zahlen Sie bei einer Transaktion nie wieder zu viel.

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