Kindergeld in Nordirland – Grenzgänger

Das Kindergeld ist eine monatliche Zahlung an jeden, der ein Kind oder einen Jugendlichen in Nordirland großzieht. Es wird für jedes qualifizierte Kind oder jeden qualifizierten Jugendlichen gezahlt, und die meisten Menschen, die ein Kind oder einen Jugendlichen erziehen, können Kindergeld erhalten.

Sie müssen nicht die Eltern des Kindes oder Jugendlichen sein, um sich zu qualifizieren, aber Sie müssen für sie verantwortlich sein. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte – HMRC – Kindergeld

Kontaktieren Sie das Kindergeldbüro

Kindergeldbüro
Postfach 1
Newcastle upon Tyne
NE88 1AA Telefonnummer Helpline 0300 200 3100 Aus dem Ausland anrufen: +44 (0)161 210 3086
Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 8.00 Uhr
Samstag von 8 bis 4 Uhr

Einkommen über £ 50.000

Wenn Sie oder Ihr Partner ein individuelles Einkommen von mehr als £ 50.000 haben und einer von Ihnen Anspruch auf Kindergeld hat, sind Sie möglicherweise von einer neuen Steuerbelastung betroffen. Weitere Informationen finden Sie auf der HMRC-Website

Grenzüberschreitende Probleme

„Grenzgänger müssen in dem Land, in dem sie arbeiten, Kindergeld beantragen. Es sei denn, ein Elternteil ist auf jeder Seite der Grenze beschäftigt oder selbstständig, dann sollten sie im Wohnsitzland der Kinder gelten.“ Quelle – www.welfare.ie – seite 11, Beispiel 11.

EU-Bürger müssen in der Regel Leistungen in dem Land in Anspruch nehmen, in dem sie zuletzt gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Nach den EU-Vorschriften zahlt das Beschäftigungsland die Familienleistungen, obwohl die Familie in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen darf. Wenn beide Elternteile in zwei verschiedenen Ländern beschäftigt sind, zahlt das Wohnsitzland der Kinder die Familienleistungen und der andere Staat erwägt eine Ergänzungszahlung. (Wenn Sie Zweifel haben, wo Sie sich bewerben sollen, Nord oder Süd, sollten Sie sich in beiden Ländern bewerben, da dies sicherstellt, dass Sie sich innerhalb des 12-Monats-Zeitrahmens bewerben.)

Eine Zuschlagszahlung ist die Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der im Vereinigten Königreich (Kindergeld + Steuergutschrift für Kinder) und in Irland (Kindergeld) zu zahlenden Familienleistungen.

Bündelung – Bei der Beantragung einer Aufstockung des Kindergeldes aus dem Süden werden NI-Kindersteuergutschriften mit dem im Norden erhaltenen Kindergeld gebündelt und der Gesamtbetrag vom irischen Kindergeldsatz abgezogen. Der Fehlbetrag, falls vorhanden, wird dann als Zuschlag ausgezahlt.

Die Bestätigung des Anspruchs auf Steuergutschriften für Kinder kann diesen Prozess verzögern, und derzeit gibt es Fälle, die sich um mehr als 12 Monate verzögert haben. Wenn Ihr Haushaltseinkommen jedoch über der Einkommensschwelle liegt, haben Sie keinen Anspruch auf Steuergutschriften für Kinder.

„Häufig werden grenzüberschreitende Anträge auf Steuergutschriften für Kinder als komplexe Fälle angesehen. Wenn Sie mit dem Steuergutschriftsamt zu tun haben, sollten Sie darum bitten, mit jemandem zu sprechen, der die EU-Vorschriften kennt, oder mit einem Teamleiter.“

Wenn dies der Fall ist, benötigen die Kindergeldbehörden in Großbritannien einen dokumentarischen Nachweis, dh P60 oder ein Schreiben eines Wirtschaftsprüfers, in dem bestätigt wird, dass das Einkommen über dem Schwellenwert liegt und daher keine Steuergutschriften für Kinder zu zahlen sind. Sobald die Steuerbehörden davon überzeugt sind, dass das Einkommen über der Schwelle liegt, zahlen sie die genaue Differenz zwischen dem im Norden erhaltenen Kindergeld und dem im Süden zu zahlenden Betrag.

Das Antragsformular für irisches Kindergeld steht zum Download zur Verfügung – Formular CB1

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Kindergeld des (irischen) Ministeriums für Sozialschutz: Telefon 00353 (0)74 916 4400 oder Locall 1890 400 400

Siehe auch

  • Border People – Kindergeld in Irland
  • HM Einnahmen und Zoll | Kindergeld
  • NIDirect
  • Citizen Advice Bureau

Seite zuletzt überprüft: Februar 2016

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