Eheverfahren

In Nordirland kann eine Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft erst dann vor Gericht gestellt werden, wenn die Parteien zwei Jahre verheiratet / in einer Lebenspartnerschaft waren.

Das Gesetz über die Scheidung oder Auflösung von Lebenspartnerschaftsverfahren und die Formen unterscheiden sich in Nordirland von anderen Teilen des Vereinigten Königreichs. Dieser Bereich unserer Website bietet Hintergrundinformationen und listet die relevanten Formulare auf, die Sie benötigen, um eine Scheidung / Auflösung einer Lebenspartnerschaft zu beantragen. Die Formulare und Verfahren müssen den Anforderungen der Matrimonial Causes Order (Northern Ireland) 1978, des Civil Partnership Act 2004 und der Family Proceedings Rules (Northern Ireland) 1996 (und der Brüssel IIA-Verordnung für Fälle, an denen eine Partei in einem EU-Mitgliedstaat beteiligt ist, die am 31. Dezember 2020 laufen) entsprechen.

Wichtig

Wir werden Ihnen Informationen zur Verfügung stellen und Ihnen helfen, die Regeln des Gesetzes einzuhalten, das diese Verfahren regelt. Unsere Mitarbeiter sind nicht juristisch qualifiziert und daher nicht in der Lage, Rechtsberatung zu leisten.

Allgemeiner Überblick

Einleitung des Verfahrens

Das Scheidungsverfahren beginnt, wenn eine Partei einer Ehe/Lebenspartnerschaft oder ihre gesetzlichen Vertreter ausgefüllte Formulare (unterzeichnet und datiert) zusammen mit der entsprechenden Gebühr beim Eheamt einreichen. Diese dritte Partei wird „der Petent“. Der andere wird der Befragte. Die Formulare können entweder persönlich oder durch die Beauftragung eines entsprechend qualifizierten Rechtsanwalts in der Gerichtsbarkeit ausgefüllt werden.

Bei der Einreichung des Antrags müssen Sie eine beglaubigte Kopie der „Langform“ -Bescheinigung für die Ehe / Lebenspartnerschaft und der „Langform“ -Geburtsurkunde (en) für alle Kinder der Parteien, die unter 18 Jahre alt sind, beifügen.

  • Hinweis: Für Ehen / Lebenspartnerschaften, die außerhalb des Vereinigten Königreichs geschlossen wurden, müssen Sie den Nachweis eines Experten für das lokale Recht des Landes erbringen, in dem die Ehe / Lebenspartnerschaft stattgefunden hat, um nachzuweisen, dass die Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde wahrscheinlich als Beweis akzeptiert wird, dass eine gültige Ehe / Lebenspartnerschaft stattgefunden hat.

Gerichtsbarkeit

Bevor Sie ein Verfahren einleiten, muss die antragstellende Partei nachweisen, dass ein Gericht in Nordirland in der Lage ist, den Fall anzuhören. Wenn eine oder mehrere der folgenden Aussagen für die Umstände der Parteien relevant sind, kann sich ein Gericht in Nordirland mit dem Fall befassen.

  • Bitte beachten Sie die Hinweise zur Orientierung

Domiziliert ist ein rechtlicher Begriff. Es gibt keine genaue oder vereinbarte Definition, aber im Großen und Ganzen, Sie haben Ihren Wohnsitz in dem Land, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz gemacht haben.

Informationen zum persönlichen Petenten

Wenn Sie selbst ein Verfahren einleiten möchten, können Sie einen Termin mit dem Büro vereinbaren, in dem unsere Mitarbeiter Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, um Ihnen zu helfen, die Regeln des Gesetzes einzuhalten, das dieses Verfahren regelt. Anleitungen finden Sie hier, um Praktikern beim Ausfüllen der Formulare zu helfen. Es ist wichtig, dass die Formulare korrekt ausgefüllt werden. Zusätzliche Gebühren werden fällig, um Änderungen an Papieren vorzunehmen, sobald sie beim Eheamt eingereicht wurden.

  • Sehen Sie sich unseren Leitfaden für Personen an, die ein Verfahren ohne Beteiligung eines Anwalts einleiten möchten

Wenn Sie nach dem Lesen dieses Leitfadens mit Ihrer Bewerbung fortfahren möchten, ohne die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, können Sie auf die entsprechenden Formulare und Checklisten unten im Abschnitt Formulare zugreifen.

Die Formulare

Die Standardformulare, die Sie für eine Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft einreichen müssen, lauten wie folgt:

Petition (Formular M1)

  • Erklärung über die Vereinbarung für Kinder Formular M4, falls zutreffend
  • Mitteilung über das Verfahren Formular M5 oder Formular M5A für die Lebenspartnerschaft
  • Zustellungsbestätigung Formular M6 oder Formular M6A für die Lebenspartnerschaft

Das Antragsformular muss vor der Einreichung beim Eheamt eingegeben werden.

  • Practitioner Anleitung zum Ausfüllen der Formulare
  • Antragsformulare für die Scheidung für den High Court
  • Antragsformulare für die Scheidung für das County Court
  • Antragsformulare für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft für High Court
  • Antragsformulare für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft für das County Court

Gründe für die Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft

Ein Scheidungsantrag muss auf einem der folgenden Gründe beruhen

  • zwei Jahre Trennung mit Zustimmung des anderen Ehepartners scheidung
  • fünf Jahre Trennung
  • unvernünftiges Verhalten
  • Ehebruch
  • Desertion

Eine Auflösung der Lebenspartnerschaft muss auf einem der folgenden Gründe beruhen:

  • zwei Jahre Trennung mit Zustimmung des anderen Partners zur Auflösung der Partnerschaft
  • fünf Jahre Trennung
  • unangemessenes Verhalten
  • Desertion

Zustellung und Anerkennung des Verfahrens

Nachdem die Papiere eingereicht und bearbeitet wurden, sendet das Gericht beglaubigte Kopie der Papiere zurück an die antragstellende Partei, damit sie an den Befragten weitergeleitet werden kann. Dies wird als Servieren der Petition bezeichnet. Dies kann durch gewöhnliche First-Class-Post, Einschreiben oder durch die Nutzung der Dienste eines Prozessservers * erfolgen. Sobald die Petition zugestellt wurde, Die beklagte Partei muss die Zustellungsbestätigung ausfüllen und an das Ehebüro zurücksenden. Was als nächstes passiert, hängt davon ab, ob der Befragte die Petition verteidigt oder nicht. Wenn der Beschwerdegegner oder Mitangeklagte die Zustellungsbestätigung nicht abschließt, kann die Zustellung der Petition auf andere Weise erfolgen, z. B. auf Bestellung. Das Ehebüro wird Ihnen bei Bedarf bei diesem Verfahren behilflich sein.

* Einzelheiten zu den Prozessservern sind beim Ehebüro erhältlich.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, fordert das Amt die Parteien auf, den Fall zur Anhörung vorzulegen. Nach Erhalt der Bereitschaftsbescheinigung und der vorgeschriebenen Gebühr wird der Fall dem zuständigen Gericht vorgelegt und beiden Parteien der Verhandlungstermin mitgeteilt.

Die Gerichtsverhandlung

Was in der mündlichen Verhandlung passiert, hängt davon ab, ob der Befragte dem Verfahren zustimmt oder nicht. Wenn der Befragte zustimmt, muss nur der Petent an der Anhörung teilnehmen, andernfalls müssen beide Parteien am Gericht teilnehmen. Wenn das Gericht mit den ihm vorliegenden Beweisen und den für die Kinder der Ehe getroffenen Vorkehrungen usw. zufrieden ist, kann es ein Dekret Nisi / Bedingte Anordnung erteilen.

Absolutes Dekret oder bedingtes Dekret endgültig

Nach mindestens sechs Wochen und einem Tag nach Erteilung eines Dekrets Nisi /Bedingtes Dekret kann die Partei, der das Dekret Nisi /Bedingtes Dekret erteilt wurde, beantragen, dass ein absolutes Dekret/bedingtes Dekret endgültig wird.

Erst wenn die Parteien die endgültige absolute / bedingte Verfügung erhalten, können sie wieder heiraten / eine neue Lebenspartnerschaft eingehen.

Es ist wichtig, dass Sie das Dekret Absolute / Conditional Order made Final sicher aufbewahren, da Sie es in Zukunft benötigen werden, um verschiedenen Behörden vorzulegen, dass Ihre Scheidung abgeschlossen wurde.

Zum Beispiel benötigen Sie Ihr Dekret Absolute / Bedingte Bestellung endgültig gemacht, wenn:

  • Beantragung eines Reisepasses
  • Wiederheirat oder Eintritt in eine neue Lebenspartnerschaft
  • Beantragung Ihrer Rente oder bestimmter staatlicher Leistungen
  • Beantragung von Studentenstipendien für sich selbst oder Ihre Kinder
  • Beantragung eines Nachlass- oder Verwaltungsbescheids unter bestimmten Umständen.

Gebühren

Die Gebühren für Eheverfahren sind in der Verordnung über die Gebühren für Familienverfahren (Änderung) (Nordirland) 2017 festgelegt:

https://www.justice-ni.gov.uk/sites/default/files/publications/justice/cfr-family-proceedings-fees-01-10-19.pdf

Kontaktaufnahme mit dem Ehebüro

Wenn Sie Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Scheidung / Auflösung von Lebenspartnerschaftsverfahren haben, wenden Sie sich an das Ehebüro

Die Postanschrift des Ehebüros lautet

Das Ehebüro
Royal Courts of Justice
Chichester Street
Belfast BT1 3JF

Das Büro kann auch über

Telefon 030 0200 7812
Telefax 028 9072 5939
E-Mail [email protected]
Persönlich Der öffentliche Schalter für das Ehebüro befindet sich im 1. Stock, May Street Wing des Royal Courts of Justice Building.

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