Q & A: Gaze als biogefährdender Abfall

Wir haben kürzlich die folgende Frage von einem Kunden erhalten:
Ich arbeite in einem Lagerhaus. Wenn ein Mitarbeiter einen Unfall hat und der geschulte Responder Latexhandschuhe trug, das Blut mit Mullbinden abtupfte und einen großen Verband auf die Wunde legte, gilt dies als biogefährlicher Abfall?

Dies war unsere Antwort:

Der bloodborne pathogen Standard definiert regulierten Abfall als „flüssiges oder halbflüssiges Blut oder andere potenziell infektiöse Materialien; kontaminierte Gegenstände, die Blut oder andere potenziell infektiöse Materialien (OPIM) in flüssigem oder halbflüssigem Zustand freisetzen würden, wenn sie komprimiert werden; Gegenstände, die mit getrocknetem Blut oder anderen potenziell infektiösen Materialien verkrustet sind und diese Materialien während der Handhabung freisetzen können; kontaminierte scharfe Gegenstände; und pathologische und mikrobiologische Abfälle, die Blut oder OPIM enthalten “ (29 CFR 1910.1030(b)). Einwegartikel, die nicht flüssiges Blut enthalten, wie ungesättigte blutbefleckte Bandagen oder Gaze, sind keine geregelten Abfälle. Diese können zur Entsorgung in den konventionellen Abfall gegeben werden.

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