Können Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Schulden liquidieren?

Wenn Ihr Unternehmen vor der Insolvenz steht, fragen Sie sich vielleicht, ob eine freiwillige Liquidation möglich ist. Seien Sie sich bewusst, dass ein gesicherter oder ungesicherter Gläubiger, wenn Sie nicht schnell handeln, die Zukunft des Unternehmens Ihrer Kontrolle entziehen kann, indem er die obligatorische Liquidation Ihres Unternehmens beantragt.

Lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten als Direktor prüfen, wenn Sie daran denken, Ihr Unternehmen freiwillig zu liquidieren.

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Unternehmen freiwillig zu liquidieren:

  • Freiwillige Liquidation der Mitglieder
  • Freiwillige Liquidation der Gläubiger

Der wichtigste Punkt bei der freiwilligen Liquidation der Mitglieder (MVL) ist, dass sie nur solventen Unternehmen zur Verfügung steht. Selbst wenn Sie zahlreiche Schulden haben, diese bei Fälligkeit begleichen können und der Wert Ihres Vermögens die Gesamtverbindlichkeiten Ihres Unternehmens übersteigt, kann es dennoch als solvent angesehen werden.

Die Insolvenz kann mit zwei Tests festgestellt werden – dem Cashflow-Test und dem Bilanztest. Es ist ratsam, die Dienste eines Insolvenzverwalters in Anspruch zu nehmen, um die Richtigkeit der in diesen Berechnungen verwendeten Zahlen sicherzustellen. Professioneller Input würde auch das Vertrauen geben, dass Sie den richtigen Weg einschlagen.

Wenn das Unternehmen als solvent befunden wird, kann eine freiwillige Liquidation der Mitglieder angemessen sein, insbesondere wenn Sie mehr als £ 25.000 in bar oder Vermögenswerte aus dem Unternehmen zu extrahieren haben. Wenn das Unternehmen jedoch insolvent ist, müssten Sie stattdessen die Möglichkeit einer freiwilligen Liquidation der Gläubiger (CVL) in Betracht ziehen.

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Freiwillige Liquidation der Mitglieder

Sobald die Zahlungsfähigkeit festgestellt ist, muss vor dem Liquidationsprozess eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Aktionäre oder Mitglieder treffen sich, um einen Beschluss zur Auflösung des Unternehmens zu fassen, wonach ein Insolvenzverwalter ernannt wird, um den Verkauf von Vermögenswerten durchzuführen.

Das aus dem Verkauf realisierte Geld wird zur Rückzahlung von Gläubigern verwendet, während die verbleibenden Mittel unter den Aktionären verteilt werden. Das Unternehmen wird dann geschlossen und die Direktoren können ohne Reputationsverlust weitermachen.

Freiwillige Liquidation der Gläubiger

Dies ist der Prozess, durch den ein insolventes Unternehmen liquidiert wird, sobald der Druck der Gläubiger zu groß wird und die Direktoren erkennen, dass es sehr wenig Möglichkeiten gibt, dass sich das Unternehmen finanziell erholen kann.

Zu Beginn des Prozesses wird ein Beschluss zur Abwicklung des Unternehmens gefasst. Dies muss von mindestens 75% (nach Wert) der Aktionäre befürwortet werden. Es folgt eine Gläubigerversammlung, in der die Geschäftsleitung und der bestellte Insolvenzverwalter die Finanzlage der Gesellschaft ausführlich erläutern.

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Sobald der Liquidationsprozess abgeschlossen ist und die Gläubiger so weit wie möglich bezahlt haben, werden alle verbleibenden Schulden abgeschrieben, solange diese nicht mit einer persönlichen Garantie besichert sind.

Obwohl die Liquidation kein positiver Schritt zu sein scheint, kann die freiwillige Liquidation durch eine CVL die beste Option für ein in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen sein, wenn das Unternehmen unter unerbittlichem Druck der Gläubiger steht und mit rechtlichen Schritten gedroht wurde.

Haftet ein Direktor nach Liquidation für Unternehmensschulden?

Viele Direktoren fragen uns nach der persönlichen Haftung für Unternehmensschulden und ob das ausstehende Geld nach der Liquidation des Unternehmens abgeschrieben wird. Die Antwort ist, dass die Direktoren nach der Liquidation von Vermögenswerten und der Schließung des Unternehmens in den meisten Fällen keine persönliche Haftung übernehmen, es sei denn:

a) Sie haben einem Gläubiger persönliche Garantien gegeben.
b) Sie werden nach einer Untersuchung durch den Insolvenzdienst des rechtswidrigen Handels oder unangemessenen Verhaltens als Direktor für schuldig befunden

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