Fragen und Antworten
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Wer kann aus dem UIF-FONDS Anspruch erheben?
Arbeitnehmer, die bei der Arbeitslosenversicherungskasse (UIF) registriert sind und in die Kasse eingezahlt haben, können Anspruch erheben.
Kann ich beim UIF-Fonds Ansprüche geltend machen, wenn ich gekündigt habe?
Nein, Sie können keinen Anspruch geltend machen, wenn Sie von der Stelle zurückgetreten sind. Arbeitslosengeld können Sie nur beanspruchen, wenn Sie gekündigt oder zurückgestellt wurden oder wenn der Vertrag abgelaufen ist.
Welche Leistungen werden von der UIF abgedeckt?
Die UIF deckt fünf Arten von Leistungen ab::
- Arbeitslosengeld;
- Krankengeld;
- Mutterschaftsgeld;
- Sterbegeld
Wann kann ich Krankengeld beantragen?
Krankengeld können Sie geltend machen, wenn Sie länger als zwei Wochen krankgeschrieben sind.
Wie funktioniert das Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie schwanger sind und Mutterschaftsurlaub nehmen. Sie können ab vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum jederzeit Mutterschaftsurlaub nehmen und dürfen sechs Wochen nach der Geburt nicht mehr arbeiten.
Wie funktioniert der Adoptionsvorteil?
Sie können Adoptionsleistungen beantragen, wenn Sie ein Kind unter zwei Jahren legal adoptieren und die Arbeit verlassen, um sich um das Kind zu kümmern. Nur einer der adoptierenden Elternteile kann Leistungen beantragen.
Mein Ehepartner ist verstorben, kann ich das geltend machen?
Die Ehefrau / der Ehemann oder das minderjährige Kind eines Verstorbenen können Sterbegeld beanspruchen, wenn der Verstorbene einen Beitrag zum Fonds geleistet hat.
WIE VIEL GELD KÖNNEN ARBEITNEHMER BEANSPRUCHEN?
Wenn Sie vier Jahre oder länger in den Fonds eingezahlt haben, können Sie bis zu 238 Tage Anspruch erheben. Wenn Sie für einen kürzeren Zeitraum beigetragen haben, können Sie 1 Tag für alle 6 Tage beanspruchen, an denen Sie gearbeitet haben, während Sie zum Fonds beigetragen haben. Wenn Sie Mutterschaftsurlaub nehmen, können Sie nur bis zu 121 Tage beanspruchen. Der Fonds zahlt einen Prozentsatz des Lohns / Gehalts, das Sie verdient haben, während Sie in den Fonds eingezahlt haben. Der höchste Betrag, der gezahlt werden kann, beträgt 58% dessen, was Sie pro Tag verdient haben.
Wie beanspruche ich UIF, wo fange ich an?
Es gibt verschiedene Verfahren zur Inanspruchnahme der verschiedenen verfügbaren Leistungen:
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Mutterschaftsgeld
- Adoptionsgeld
- Todesfallgeld
Wie beantrage ich Arbeitslosengeld? Welche Formulare brauche ich? Wenn Sie aus dem Fonds Anspruch geltend machen möchten, müssen Sie sich an das nächstgelegene Arbeitszentrum wenden. Dort werden Sie aufgefordert, das Arbeitslosenregister zu unterschreiben. Sie werden informiert, wann Sie zurückkommen und das Register erneut unterschreiben müssen. Sie müssen alle vier Wochen unterschreiben, um nachzuweisen, dass Sie die UIF-Leistungen noch in Anspruch nehmen müssen.
Sie müssen zurück ins Büro gehen und das Register am richtigen Datum unterschreiben. Wenn Sie krank sind, müssen Sie ein ärztliches Attest zum Arbeitszentrum mitnehmen. Sie erhalten eine weiße Karte, die der UIF-Beamte jedes Mal unterschreibt, wenn Sie das Register unterschreiben.
Wenn alles in Ordnung ist, sollten Sie innerhalb von acht Wochen nach der Registrierung Geld aus dem Fonds erhalten. Das Geld wird dann alle vier Wochen ausgezahlt, bis alle Leistungen aufgebraucht sind. Wenn Sie Ihr Geld nicht innerhalb von acht Wochen erhalten, sollten Sie das Arbeitszentrum anrufen und sie bitten, herauszufinden, warum es zu einer Verzögerung kommt. Denken Sie daran, Ihren Namen und Ihre ID-Nummer bereit zu halten. Sie erhalten jedes Mal einen Beleg, wenn Sie Geld erhalten, damit Sie sehen können, wie viel Sie erhalten haben und wie viel Sie noch bekommen können.
Um Arbeitslosengeld zu beantragen, benötigen Sie:
- eine Kopie des 13-stelligen barcodierten Personalausweises
- eine Kopie Ihrer letzten sechs Gehaltsabrechnungen
- Informationen Ihres Arbeitgebers (UI19)
- ein Dienstleistungszertifikat des Arbeitgebers
- Nachweis der Registrierung als Arbeitssuchender
- ein vollständig ausgefüllter Fragebogen
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten möchten, müssen Sie bereit sein:
- Gehen Sie zur Ausbildung oder Berufsberatung, wenn der UIF-Beauftragte Sie darum bittet.
- Für die Arbeit zur Verfügung stehen. Wenn Ihnen Arbeit angeboten wird, müssen Sie bereit sein zu arbeiten.
- Gehen Sie zu verschiedenen Unternehmen, um nach Arbeit zu fragen. Sie erhalten ein Formular, das unterschrieben werden muss, aus dem hervorgeht, dass Sie nach Arbeit gesucht haben und dass keine Stellen verfügbar sind.
Sie müssen Ihre Arbeitslosenunterstützung vom Arbeitszentrum an dem Tag abholen, an dem sie sagten, dass das Geld dort sein wird. Sie müssen das Geld selbst abholen und Ihre weiße Karte und Ihr Ausweisbuch dabei haben.
Wie beantrage ich Ilness-Leistungen? Welche Formulare brauche ich?
Um Krankengeld zu beantragen, müssen Sie sich beim nächstgelegenen Arbeitsamt anmelden. Wenn Sie zu krank sind, um selbst ins Büro zu gehen, kann ein Freund oder Familienmitglied das Formular aus dem Büro holen und es Ihnen zur Unterschrift bringen. Das unterschriebene Formular muss dann an das Arbeitsamt zurückgeschickt werden.
Sie benötigen:
- eine Kopie Ihres barcodierten Personalausweises
- Kopien Ihrer letzten 6 Gehaltsabrechnungen
- Informationen Ihres Arbeitgebers (UI19)
- ein Dienstleistungszertifikat des Arbeitgebers
- Nachweis der Bankverbindung
- eine Erklärung über den Betrag, den Ihr Arbeitgeber während der Krankheit erhalten hat
- ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular.
Sie müssen auch ein ärztliches Attest (Formular UF86) von Ihrem Arzt einreichen. Sie müssen Ihren Arzt dazu bringen, den entsprechenden Abschnitt des Formulars UF86 auszufüllen und diesen dann beim UIF Claims Officer im Labour Center einzureichen. Das Arbeitsministerium wird den Antrag prüfen und das Formular UF87 an Sie senden. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und Ihr Arzt muss es unterschreiben. Anschließend senden Sie dieses Formular auch an den Claims Officer.
Sie erhalten Leistungen für die Zeit, in der der Arzt Sie von der Arbeit freigestellt hat, jedoch nicht für die ersten 2 arbeitsfreien Wochen. Sie werden auch nur für die Zeit bezahlt, in der Sie keinen normalen Lohn von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Krankheitsleistungen werden Ihnen per Scheck ausgezahlt und Ihnen gutgeschrieben.
Denken Sie daran, dass Sie keinen Anspruch auf Krankheitsleistungen haben, wenn Ihre Krankheit durch Ihr eigenes Fehlverhalten verursacht wurde oder wenn Sie die Behandlung unangemessen ablehnen oder die Anweisungen des Arztes nicht befolgen. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und zu krank sind, um zu arbeiten, müssen Sie dies dem Anspruchsbeauftragten mitteilen, da Sie möglicherweise auch Arbeitslosengeld für den Zeitraum beanspruchen können, der nicht von den Krankheitsleistungen abgedeckt ist.
INANSPRUCHNAHME VON MUTTERSCHAFTSGELD
Um Mutterschaftsgeld in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich beim Arbeitsamt anmelden und ein ärztliches Attest auf dem richtigen Formular von Ihrem Arzt erhalten.
Um sich zu registrieren, benötigen Sie:
- eine Kopie des 13-stelligen barcodierten Personalausweises
- Kopien Ihrer letzten 6 Gehaltsabrechnungen
- Informationen Ihres Arbeitgebers (UI19)
- ein Dienstleistungszertifikat des Arbeitgebers
- Nachweis Ihrer Bankverbindung
- eine Erklärung über den vom Arbeitgeber erhaltenen Betrag während des Mutterschaftsurlaubs
- ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular.
Wenn Sie sich registrieren, erhalten Sie das Formular UF92. Dieses Formular muss von Ihrem Arzt ausgefüllt werden. Anschließend senden Sie dieses Formular an den UIF Claims Officer beim Arbeitsamt. Die Forderung wird per Scheck bezahlt, der Ihnen zugestellt wird. Um nach der Geburt des Babys Leistungen zu beantragen, müssen Sie das Formular UF95 mit Hilfe des Arztes ausfüllen, der das Baby zur Welt gebracht hat. Wenn Sie auch arbeitslos sind, müssen Sie den Schadensbeauftragten benachrichtigen.
Wie beantrage ich Adoptionsleistungen? Welche Dokumente/Formulare benötige ich?
Wenn Sie Adoptionsleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich bei einem Anspruchsbeauftragten in Ihrem nächstgelegenen Arbeitszentrum anmelden.
Sie müssen:
- eine Kopie Ihres Personalausweises
- Kopien Ihrer letzten 6 Gehaltsabrechnungen
- Angaben Ihres Arbeitgebers auf Formular UI19
- ein von Ihrem Arbeitgeber ausgestelltes Dienstleistungszertifikat
- die Adoptionsentscheidung
- Nachweis Ihrer Bankverbindung
- eine Erklärung über den Betrag, den Sie während Ihres Adoptionsurlaubs von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben
- eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres adoptierten Kindes.
Sie müssen die Leistungen innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Adoptionsanordnung beantragen. Adoptionsleistungen werden per Scheck per Post bezahlt. Ein Formular wird die Zahlung begleiten. Dieses Formular muss ausgefüllt und an den Claims Officer des Labour Centers zurückgeschickt werden.
ANSPRUCH AUF TODESFALLLEISTUNGEN
Der Ehemann oder die Ehefrau des verstorbenen Arbeitnehmers und alle minderjährigen Kinder des Arbeitnehmers können Todesfallleistungen von der UIF beanspruchen. Sie müssen diese Leistungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Arbeitnehmers beantragen.
Wenn Sie der Ehemann oder die Ehefrau des verstorbenen Arbeitnehmers waren, müssen Sie zum Arbeitszentrum gehen und das Formular UF126 ausfüllen. Sie müssen haben:
- Ihr Personalausweis
- Kopien der letzten sechs Gehaltsabrechnungen des Verstorbenen
- Angaben des Arbeitgebers auf Formular UI19
- eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde
- eine beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde
- eine Dienstbescheinigung des Arbeitgebers
- Nachweis Ihrer Bankverbindung.
Wenn Sie das Kind des verstorbenen Arbeitnehmers sind, können Sie dies beantragen, indem Sie das Formular UF127 ausfüllen und beim Arbeitszentrum einreichen. Sie benötigen:
- eine Kopie Ihres Personalausweises
- Kopien der letzten sechs Gehaltsabrechnungen des Verstorbenen
- Angaben des Arbeitgebers auf Formular UI19
- eine Dienstbescheinigung des Arbeitgebers.
- eine Kopie Ihrer (des Kindes) Geburtsurkunde
- Nachweis Ihrer Bankverbindung.
- eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde
- Nachweis der Vormundschaft
- Nachweis, dass Sie (das Kind) ein Lernender sind, der vom Verstorbenen abhängig war.
Das Arbeitsamt gibt Ihnen das Formular UF128, das vom letzten Arbeitgeber des Verstorbenen ausgefüllt und dann beim Arbeitsamt eingereicht werden muss. Das Todesfallgeld ist der Betrag, den der Arbeitnehmer hätte geltend machen können, wenn er arbeitslos gewesen wäre. Dies wird in einer Zahlung ausgezahlt.