Es ist nicht üblich, das Grundkapital einer niederländischen Gesellschaft oder die Anzahl der Aktien zu erhöhen, wenn effektiv keine zusätzlichen Aktionäre beteiligt sind. Das informelle Aktienkapital (Aktienprämie) ist eine sehr verbreitete Alternative.
Aktienkapital und Aktienprämie werden beide als Teil des Eigenkapitals einer BV betrachtet und es gibt keinen Unterschied in den steuerlichen Konsequenzen. Das Grundkapital kann durch Ausgabe neuer Aktien und durch Bar- oder Sacheinzahlung der ausgegebenen Aktien erhöht werden.
Eine Aktienprämie kann durch eine Bar- oder Sacheinlage auf die bestehenden Aktien einer Gesellschaft in eine Gesellschaft eingebracht werden. Dieses Bargeld kann einfach mittels einer Banküberweisung mit der entsprechenden Zahlungsbeschreibung (Kapitaleinlage, von einem solchen Aktionär) in die Gesellschaft eingebracht werden.
Nach den niederländischen Rechnungslegungsstandards sollten alle Transaktionen eines Unternehmens mit seinen Anteilseignern, die sich auf die finanziellen Beziehungen zwischen diesen Parteien auswirken, im Eigenkapital des Unternehmens berücksichtigt werden. Die Ausgabe von Aktien für die niederländische Gesellschaft und die Einbringung von Aktienprämien sollten beide als Eigenkapital betrachtet werden. Beide Optionen wirken sich nicht auf die Gewinn- oder Verlustrechnung aus.
Nach den niederländischen Rechnungslegungsstandards sind Kapitaleinlagen von derzeitigen Aktionären aufgrund ihrer finanziellen Beziehung zum Unternehmen, die ohne tatsächliche Auszahlung neuer Aktien (oder Rechte auf Erhalt oder Aufruf von Aktien) ausgeführt werden, als Grundkapitalprämie (auf Niederländisch: agio) zu erfassen. Im Jahresabschluss ist das eingehende Kapital unter ‚Prämienbeitrag‘ unter ‚Eigenkapital‘ in der Bilanz ersichtlich.
Prämie und Rückzahlung des Aktienkapitals
Beide Optionen zur Hinterlegung des Kapitals können zu einem späteren Zeitpunkt ohne Erhebung von Dividendenquellenabgaben eingelöst werden.
Im Falle einer Liquidation kann die Rücknahme des Aktienkapitals ohne Formalitäten und steuerneutral erfolgen. Im Falle der Fortführung der Gesellschaft kann das Grundkapital nur durch Herabsetzung des Nennwertes der Aktien steuerneutral ausgeführt werden. Diese Herabsetzung des Nennwertes kann nur durch eine notarielle Urkunde realisiert werden. Im Falle einer Herabsetzung des Nennwerts der Aktien um 50 Prozent kann ein Betrag in Höhe von 50 Prozent des ursprünglichen Grundkapitals an den Aktionär ausgeschüttet werden.
Die Einbringung eines Aufschlags erfordert eine zwischen dem Aktionär und der Gesellschaft geschlossene Vereinbarung über die Einbringung eines Aufschlags sowie einen Aktionärsbeschluss. Es gibt keine Eintragung der Aktienprämie in das niederländische Handelsregister oder in das Aktionärsregister. Nach Abschluss der Prämienvereinbarung und Beschlussfassung kann die Prämie vom Aktionär im Wege einer Übertragung an die Gesellschaft gezahlt werden. Da es nicht viele Formalitäten gibt, kann ein Aktienbeitrag in dringenden Fällen innerhalb eines Tages ausgeführt werden.