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Sind landwirtschaftliche Geräte als persönliches Eigentum steuerpflichtig?
Ja. Alle landwirtschaftlichen Geräte, die sich im Bundesstaat Oklahoma befinden, wird ab dem 1. Januar eines jeden Jahres in der Grafschaft, in der sich das Gerät befindet, als sonstiges persönliches Eigentum aufgeführt und bewertet. Vieh, obwohl nicht steuerpflichtig in Cleveland County, muss zusammen mit Ausrüstung aufgeführt werden. Im Folgenden finden Sie Beispiele für steuerpflichtige landwirtschaftliche Geräte:
- Traktoren, Kastenschaufeln, Bürstenschweine
- Schwader, Scheiben, Grubber
- Mähdrescher, Ballenpressen
Wie beantrage ich eine landwirtschaftliche Ausnahmegenehmigung?
Wenn Sie Ihre Landmaschinen zwischen dem 1. Januar und dem 15. März eines jeden Jahres beim County Assessor auflisten, füllt der County Assessor ein von der Oklahoma Tax Commission bereitgestelltes Formular für eine landwirtschaftliche Ausnahmegenehmigung aus. Nachdem das Büro des Schatzmeisters überprüft hat, dass alle persönlichen Steuern gezahlt wurden, Eine Kopie wird vom County Assessor aufbewahrt, Eine Kopie des Formulars wird an die Oklahoma Tax Commission gesendet. Sie werden die Nummer der landwirtschaftlichen Ausnahmegenehmigung ausstellen.
Wie kommt es mir zugute, diese Ausnahmegenehmigung zu beantragen?
Der Vorteil für die Einreichung dieser Genehmigung besteht darin, dass keine Umsatzsteuer auf landwirtschaftliche Betriebsmittel und Ausrüstungen gezahlt werden muss, die für die Verwendung auf dem Bauernhof gekauft werden.
Wie viele Hektar muss ich bewirtschaften, um für die Ausnahmegenehmigung in Frage zu kommen?
Wenn das Land aktiv bewirtschaftet wird, gibt es keine Beschränkung der Anzahl der Hektar, die Sie bewirtschaften.
Wann läuft meine Genehmigung ab?
Die landwirtschaftlichen Ausnahmegenehmigungen gelten für drei (3) Jahre ab Ausstellungsdatum. Wenn Sie Ihre landwirtschaftliche Ausnahmegenehmigung verlieren, können Sie die Oklahoma Tax Commission anrufen, um eine Ersatzkopie zu erhalten. Ihre Telefonnummer in Oklahoma City ist (405) 521-4614.
Muss ich mein landwirtschaftliches Vermögen beim Assessorenbüro auflisten, wenn ich nicht an der landwirtschaftlichen Ausnahmegenehmigung interessiert bin?
Ja. Nach dem Gesetz von Oklahoma muss der Steuerzahler bis zum 15.März jedes Jahres sein gesamtes persönliches Eigentum beim County Assessor auflisten. Nach dem 15. März ist die Notierung delinquent und es wird eine Strafe von 10% der bewerteten Bewertung hinzugefügt. Nach dem 15. April wird eine Strafe von 20% der bewerteten Bewertung hinzugefügt. Wenn keine Auflistung stattfindet, wird ein beliebiger Wert auf das Steuerzahlerkonto angewendet.