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Gemäß dem sogenannten Schengen-Abkommen können Sie sich mit einem Schengen-Visum innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage in den folgenden Ländern aufhalten: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.

Sie müssen jedoch immer ein Schengen-Visum bei der Botschaft des Mitgliedstaats beantragen, der Ihr Hauptziel in Bezug auf Dauer oder Zweck des Aufenthalts ist. Kann kein Hauptziel ermittelt werden, muss das Visum bei der Botschaft des Mitgliedstaats beantragt werden, dessen Außengrenze der Antragsteller zuerst überschreitet.

Die folgenden Länder gehören NICHT zum Schengen-Raum: Bulgarien, Kroatien, Zypern, Irland, Rumänien und das Vereinigte Königreich.

Gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (auch bekannt als: Datenschutz-Grundverordnung) müssen Visumantragsteller über die Erhebung personenbezogener Daten informiert werden. Um mehr zu diesem Thema zu erfahren, lesen Sie bitte das Datenschutzinformationsblatt

Die Deutsche Botschaft in Accra akzeptiert Visumanträge nur von Personen mit ständigem Wohnsitz in GHANA, LIBERIA und SIERRA LEONE (gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens sechs Monaten).

Die deutsche Botschaft in Accra gibt Schengen-Visa im Auftrag von ESTLAND für ständigen Wohnsitz in GHANA. Klicken Sie hier für weitere Informationen

Vorbereitung Ihres Antrags

  • Bitte füllen Sie das Visumantragsformular aus
  • Bitte stellen Sie die Dokumente zusammen, die Sie mit Ihrem Visumantrag einreichen müssen. Wenn Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden. Dokumentencheckliste: Schengen-Visumanträge und Flughafentransitvisum
  • Vergessen Sie nicht Ihre Reisekrankenversicherung Ihr biometrisches Foto und die Erklärung zum Datenschutz und zur Vorlage unvollständiger Informationen
  • Interviewtermin vereinbaren Unter bestimmten Umständen können Antragsteller ihre Visumanträge auch ohne vorherige Terminvereinbarung einreichen.
  • Ausnahmen von der Anforderung eines Schengen-Visums

Einreichung Ihres Visumsantrags bei der Deutschen Botschaft Accra

Um Ihren Antrag einzureichen, Sie müssen Ihren Termin persönlich besuchen. Während des Interviewtermins werden Sie gebeten, Ihren vollständigen Antrag mit allen Belegen einzureichen und die Visagebühr zu bezahlen. Bei dieser Gelegenheit werden auch Ihre Fingerabdrücke genommen.

Bitte senden Sie vor Ihrem Interviewtermin keine Unterlagen an die Botschaft. Die Visa-Abteilung ist nicht in der Lage, solche Dokumente zu speichern und wird sie ignorieren.

Was passiert bei der Verarbeitung?

Die Botschaft wird Ihren Antrag prüfen und beurteilen, ob Ihr Visumantrag alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eine Woche. In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 45 Tage erhöhen.

Rückgabe Ihres Reisepasses

Ihr Reisepass kann persönlich oder von einer autorisierten dritten Person abgeholt werden.

Wenn das Visum erteilt wird, ist es Ihre Pflicht zu überprüfen, ob die auf dem Visumaufkleber gedruckten Informationen korrekt und vollständig sind. Etwaige Fehler sind unverzüglich nach Abholung der Botschaft zu melden.
So lesen Sie Ihren Visumaufkleber

Es gibt verschiedene Gründe, warum Ihr Visumantrag abgelehnt werden kann. Die Gründe werden im Ablehnungsschreiben angegeben. Die Gründe werden hier erklärt: Warum wurde mein Visum verweigert?

Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde und Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, Sie oder ein autorisierter Dritter können innerhalb eines Monats gegen die Visumverweigerung Berufung einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und eine Unterschrift enthalten. Das Beschwerdebrief muss Ihr Aktenzeichen und Ihre Postanschrift (Postfach) angeben.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einer Beschwerde bis zu drei Monate dauern kann. Die Botschaft bittet um Verständnis, dass die Visaabteilung in diesem Zeitraum keine Fragen zum Status Ihrer Beschwerde beantworten kann. Danach können Anfragen nur beantwortet werden, wenn sie vom Antragsteller, seinem gesetzlichen Vertreter oder einer anderen vom Antragsteller schriftlich bevollmächtigten Person gestellt werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, jederzeit einen neuen Visumantrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen einzureichen.

Beschwerden über das Schengen-Visumantragsverfahren

Schengen-Visumantragsteller können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder das Visumantragsverfahren über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie im Kontaktformular die Option „Frage zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können. Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie eine der beiden folgenden Optionen in das Feld „Betreff“ des Kontaktformulars ein:

  • Beschwerde über das Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über das Visumantragsverfahren

Wir werden Ihre Beschwerde nach Eingang bearbeiten.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerdekontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder zum Widerruf eines Visums – insbesondere keine Remonstrationen – eingereicht werden.

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