Das Studentenvisum in Polen ist etwas, auf das Sie besonders achten müssen, abhängig von Ihrem Staatsbürgerschaftsstatus. Wir haben unten alle relevanten Informationen über Studentenvisa in Polen gesammelt. Weitere Informationen und Fragen finden Sie auf der offiziellen Website des polnischen Außenministeriums und des Think Poland Student Services.
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- Studentenvisum in Polen: EU / EWR / EFTA-Staatsangehörige
- Studentenvisum in Polen: Nicht-EU / EWR / EFTA-Staatsangehörige
- Polnisches Studentenvisum: Notwendige Dokumente
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Studentenvisum in Polen: EU / EWR / EFTA-Staatsangehörige
Wenn Sie ein europäischer Staatsangehöriger sind, haben wir gute Nachrichten für Sie! Das einzige, was Sie für einen Aufenthalt in Polen für Ihr Studium benötigen, ist ein gültiges Reisedokument, entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis aus Ihrem Herkunftsland. Es gibt keine formellen Anforderungen, wenn Sie weniger als 90 Tage bleiben. Da Ihr Studium jedoch länger als drei Monate dauert, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Polen nur in einer der 16 Verwaltungseinheiten des Landes, den Woiwodschaften, anmelden.
Studentenvisum in Polen: Nicht-EU / EWR / EFTA-Staatsangehörige
Wenn Sie ein nichteuropäischer Staatsbürger sind, benötigen Sie ein Visum, um nach Polen einzureisen und sich dort aufzuhalten. Bürger aus bestimmten Ländern sind jedoch bei der Einreise in den Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit. Polen ist Mitglied des Schengen-Raums. Infolgedessen sind Sie berechtigt, ein Studentenvisum in Polen zu beantragen und innerhalb Europas zu reisen.
Für internationale Studierende gibt es zwei Arten von Visa:
- Visum C: Ein kurzfristiges Schengen-Visum, mit dem sich der Inhaber innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Gebiet aufhalten kann.
- Visum D: Ein langfristiges nationales Visum für bis zu einem Jahr, das eine Reise durch den Schengen-Raum für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ermöglicht. Wenn Sie für Ihr Studium länger in Polen bleiben müssen, müssen Sie die befristete Aufenthaltserlaubnis / -karte beantragen. Mit der befristeten Aufenthaltskarte können Sie die polnische Grenze so oft überqueren, wie Sie möchten. Zunächst wird es für einen Zeitraum von 15 Monaten ausgestellt. Es kann für Zeiträume von bis zu 3 Jahren verlängert werden, jedoch nicht länger als der Rest Ihres Studiums. Denken Sie daran, dass Sie 45 Tage vor Ablauf Ihres Visums eine Karte für einen vorübergehenden Aufenthalt beantragen müssen
Polnisches Studentenvisum: Notwendige Dokumente
Besuchen Sie nach der Buchung eines Termins Ihre örtliche polnische Botschaft oder Ihr polnisches Konsulat, um Ihr Studentenvisum auszustellen. Die Dokumente, die Sie sammeln müssen, um ein polnisches Studentenvisum zu beantragen, sind:
- Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular.
- Gültiger Reisepass (muss drei Monate nach Ihrer geplanten Abreise aus Polen gültig sein).
- Passfotos.
- Das Zulassungsschreiben Ihrer polnischen Universität.
- Ihr Lebenslauf und ein Motivationsschreiben.
- Frühere Schul- / Universitätszeugnisse und Diplome.
- Nachweis Ihrer Englisch- oder Polnischkenntnisse.
- Eine Krankenversicherung, die Sie während Ihres Studiums abdeckt.
- Nachweis ausreichender Mittel, um Sie während Ihres gesamten Studiums zu unterstützen. Dies kann durch offizielle Kontoauszüge nachgewiesen werden.
- Nachweis Ihres Wohnsitzes / Studentenwohnheims in Polen.
- Transportdokumente wie zum Beispiel Ihr Flugticket nach Polen.
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